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Rehasport - Prävention

 



§44 SGB IX Der Rehabilitationssport zählt zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges. Rahabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung in Betracht.
Insbesondere nach Erkrankung soll der Rehabilitationssport Hilfe zur Selbsthilfe geben, Krankheitsbeschwerden mindern und die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen.

Der Arzt verordnet Rehasport auf einem dafür vorgesehenen ross Formular (Muster 56).
Der Patient schickt das fertig und von ihm unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und erhält dieses nach wenigen Tagen genehmigt zurück. Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Antrag zu uns und kann sofort mit dem Rehatraining beginnen.


      

 

 

 

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