
| §44
SGB IX Der Rehabilitationssport zählt zu den Leistungen der medizinischen
Rehabilitation. Sein Ziel ist langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges.
Rahabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit
des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung
in Betracht. Insbesondere nach Erkrankung soll der Rehabilitationssport Hilfe
zur Selbsthilfe geben, Krankheitsbeschwerden mindern und die Arbeitsfähigkeit
wieder herstellen.
Der Arzt verordnet Rehasport auf einem dafür vorgesehenen
ross Formular (Muster 56). Der Patient schickt das fertig und von ihm unterzeichnete
Formular an die Krankenkasse und erhält dieses nach wenigen Tagen genehmigt
zurück. Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Antrag
zu uns und kann sofort mit dem Rehatraining beginnen.

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